Bewertung für Betreuung und Vormundschaft

Die Pflegebetreuung ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielen Pflichten. Sie treffen für den Betreuten finanziell weitreichende Entscheidungen und müssen sich gegenüber dem Vormundschaftsgericht und Verwandten rechtfertigen.

Wenn Personen, die unter gerichtlicher Betreuung stehen, auch über Immobilieneigentum verfügen, fordern Vormundschaftsgerichte vom gerichtlich bestellten Betreuer, dass marktgerechte Konditionen bei Immobiliengeschäften (An- oder Verkauf) zum Tragen kommen. Hierzu muss der Verkehrswert von einem unabhängigen Immobilien Sachverständigen ermittelt werden. Ein An- oder Verkauf ist erst möglich, wenn das Vormundschaftsgericht dem vom Sachverständigen festgestellten Verkehrswert zustimmt.

Ein Verkehrswertgutachten sichert den Betreuer gegen eventuelle Haftungsfälle von Dritten oder ungewollten Erklärungsbedarf bei der vormundschaftlichen Genehmigung ab.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich, welche unserer Dienstleistungen zu Ihrem Anliegen passen. Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und werden auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
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Geschäftsführer WK Immobilienbewertungsges. mbH Werner Konieczny E-mail: info@wk-immowert.de

Autor

Dieser Text wurde von Werner Konieczny, Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, verfasst. Die letzte Änderung war am 12. April 2024.

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Dieser Text wurde von Werner Konieczny, Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, verfasst. Die letzte Änderung war am 12. April 2024.