Professionelle Gutachtenvarianten und Marktwert-Einschätzung

Gutachtenvarianten 

Das Finanzamt definiert den Immobilienwert (gemeiner Wert bzw. Grundbesitzwert) als Grundlage der Besteuerung nach einem stark vereinfachten Berechnungsverfahren, meist ohne vorherige Inaugenscheinnahme (Besichtigung vor Ort) der Immobilie. Dokumente und Fakten, die eine objektivere Bewertung ermöglichen würden, bleiben in der Regel unbewertet. Wertmindernde Merkmale wie eine hohe Immobilienabnutzung, Straßenlärm, keine zeitgenössischen Grundrisse oder Instandhaltungsstau bleiben so unberücksichtigt und die tatsächliche Sachlage kann nicht detailliert aufgenommen und bewertet werden. Die im Zweifelsfall überhöhten Werte treffen dann nicht den tatsächlichen Verkehrswert. Fällt die Bewertung zu hoch aus, kann der Steuerpflichtige durch den „Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts“ (nach § 198 BewG) mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens die Sachlage ändern.

Die gesetzliche Grundlage für das Verkehrswertgutachten ist neben dem Bau-Gesetzbuch die Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Darüber hinaus werden auch die Inhalte der Sachwert-, Vergleichswert- und der Ertragswertrichtlinie sowie andere Verordnungen berücksichtigt.

Die Gründe für eine Wertermittlung sind sehr vielfältig und nicht nur durch steuerrechtliche Themen (Finanzamt) getrieben, zentraler Ausgangspunkt sind aber immer Vorgänge bzw. Lebensumstände (siehe Leistungen), die mit dem Wert von Grundstücken oder Immobilien verbunden sind.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten (i.S.d. § 194 BauGB), die auch für gerichtliche Auseinandersetzungen geeignet sind oder Kompakt-Marktwertgutachten (in Anlehnung an § 194 BauGB), die im Ergebnis einem Verkehrswertgutachten nicht nachstehen und sich im Wesentlichen nur durch einen geringeren Umfang der schriftlichen Ausarbeitung unterscheiden. Die kürzeste Form einen Wertüberblick über eine Immobilie zu erhalten ist unsere Marktwert-Einschätzung, die wir stichpunktartig in Protokollform anfertigen.

Wir führen immer eine ausführliche Ortsbesichtigung mit Außen- und Innenbesichtigung einschließlich Fotodokumentation durch, um Ihre Immobilie zu bewerten. Unsere Gutachten und Marktwert-Einschätzungen sind inhaltlich und betriebswirtschaftlich korrekt erstellt und verschaffen Ihnen Klarheit über einen erheblichen Vermögenswert (Verkehrswert bzw. Marktwert) bzw. langfristige Zahlungsverpflichtungen, die Sie eingehen.

Unser Schwerpunkt sind unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie kleinere Wohn- und Geschäftshäuser mit gewerblichen Nutzung, Ein- und Zweifamilienwohnhäuser (auch als Reihenhaus, Reiheneckhaus, Doppelhaushälfte). Selbstverständlich prüfen wir auch Rechte, Belastungen oder grundstücksgleiche Rechte wenn von Ihnen mit beauftragt.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich, welche unserer Dienstleistungen zu Ihrem Anliegen passen. Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und werden auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Profitieren Sie von unserem kostenfreien Erstgespräch.